Erleichterung auf der Bundessteuer (Lex Bonny)

Fördermöglichkeiten

Bundesgesetz zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

1. Rechtsgrundlagen


2. Örtlicher Anwendungsbereich im Kanton St.Gallen

Erleichterungen auf der Bundessteuer sind grundsätzlich auf Gemeinden des Toggenburgs beschränkt. 

 

3. Sachlicher Geltungsbereich

Steuererleichterungen können für innovative und wertschöpfungsintensive Vorhaben industrieller Unternehmen gewährt werden. Die Unterstützung richtet sich sowohl an bestehende Unternehmen als auch an Ansiedlungen aus dem Ausland und Neugründungen. Bei überdurchschnittlich hohem Innovationsgrad, grosser Wertschöpfung und einem überregionalen Absatzmarkt können auch produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe in den Genuss der Leistungen kommen. Mit den Vorhaben müssen im Unternehmen selber oder bei Zulieferanten und Partnern neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze neu ausgerichtet werden. Rationalisierungsvorhaben, die ausschliesslich zum Abbau von Arbeitsplätzen führen, bleiben von der Bundeshilfe ausgeschlossen.

 

4. Art, Höhe und Dauer der Unterstützung

Einem Unternehmen können bei der direkten Bundessteuer Erleichterungen eingeräumt werden, wenn der Kanton ebenfalls Steuererleichterungen gewährt. Die Steuererleichterungen des Bundes entsprechen nach Art, Umfang und Dauer höchstens denjenigen, die der Kanton dem Unternehmen gewährt, maximal 10 Jahre.

 

Für Auskünfte zum Vollzug der Finanzierungsbeihilfen dieses Bundesbeschlusses steht Ihnen beim Kanton St.Gallen folgende Kontaktstelle zur Verfügung:

Standortberater

  Jürg Rohrer, Dr.oec.HSG
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 48 39 / +41 58 229 47 40

Steueramt des Kantons St.Gallen

  Felix Sager, Dr.iur.
Adresse: Davidstrasse 41
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 41 00