Kantonale Steuererleichterungen / Vorbescheide

Steuererleichterungen / Vorbescheide

Steuererleichterungen

Die Regierung des Kantons St.Gallen kann Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, Steuerleichterungen gewähren. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit kann einer Neugründung gleichgestellt werden (Art. 11 StG).

 

Vorbescheide

Auf Wunsch erhalten Unternehmen beim Kantonalen Steueramt St.Gallen steuerliche Vorbescheide, namentlich bei Fragen betreffend der steuerlichen Qualifizierung und Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen.

 

Steueramt des Kantons St.Gallen

  Felix Sager, Dr.iur.
Adresse: Davidstrasse 41
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 41 00