Bürgschaften und Zinskostenbeiträge in Berggebieten und im weiteren ländlichen Raum

Fördermöglichkeiten

Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten und im weiteren ländlichen Raum

 

1. Rechtsgrundlagen 


2. Örtlicher Geltungsbereich

 Der örtliche Anwendungsbereich umfasst den ganzen Kanton St.Gallen.

 

3. Sachlicher Geltungsbereich

Siehe www.seco.admin.ch

 

4. Art, Höhe und Dauer der Unterstützung
Bürgschaften für Investitions- oder Betriebskredite bis zu CHF 500'000.--. Die Tilgungsfrist soll in der Regel 20 Jahre nicht überschreiten.

 

Zinskostenbeiträge können sowohl auf verbürgten als auch auf nichtverbürgten Krediten von höchstens CHF 500'000.-- gewährt werden. Sie können bis zu zwei Fünfteln des geschäftsüblichen Zinses während höchstens sechs Jahren betragen.

Siehe www.seco.admin.ch

 

5. Zuständigkeiten und Gesuchseinreichung

Gesuche um Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträge sind vor Realisierung des Vorhabens durch die Firma oder die kreditgewährende Bank an die Ostschweizerische Bürgschafts- und Treuhandgenossenschaft einzureichen.

Siehe www.seco.admin.ch