
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Hotellerieförderung
Hotellerieförderung (Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben (sGS 575.10)
Gesetzliche Grundlage
- Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben (sGS 575.11)
- Beitragsberechtigt sind Vorhaben, die nach der Bundesgesetzgebung über die Förderung des Hotel- und Kurortskredits förderungswürdig sind und in einer Gemeinde liegen, die eine gemeindeeigene Tourismusabgabe erhebt.
Beiträge
- In der Regel Zinskostenbeiträge auf dem Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
- In Ausnahmefällen übernimmt der Kanton auch die Leistungen der SGH
Antrag
- Gesuch schriftlich SGH oder Amt für Wirtschaft
- Fachliche Prüfung durch SGH und Antrag an Amt für Wirtschaft
- Beitragsverfügung durch zuständige Kantonsstelle