Hotellerieförderung

Fördermöglichkeiten

Hotellerieförderung (Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben (sGS 575.10)

 

Gesetzliche Grundlage
  • Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben (sGS 575.11)
  • Beitragsberechtigt sind Vorhaben, die nach der Bundesgesetzgebung über die Förderung des Hotel- und Kurortskredits förderungswürdig sind und in einer Gemeinde liegen, die eine gemeindeeigene Tourismusabgabe erhebt.

 Beiträge
  • In der Regel Zinskostenbeiträge auf dem Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
  • In Ausnahmefällen übernimmt der Kanton auch die Leistungen der SGH

 Antrag
  • Gesuch schriftlich SGH oder Amt für Wirtschaft
  • Fachliche Prüfung durch SGH und Antrag an Amt für Wirtschaft
  • Beitragsverfügung durch zuständige Kantonsstelle