
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Beiträge à fonds perdu
Beiträge à fonds perdu für Leistungen im Tourismusmarketing nach Tourismusgesetz (sGS 575.1)
Gesetzliche Grundlage
- Tourismusgesetz (sGS 575.1)
- Verordnung zum Tourismusgesetz (sGS 575.11)
Beitragsarten
- Vereinbarungen über mehrjährige Leistungsaufträge im regionalen Tourismusmarketing
- Vereinbarungen oder Verfügungen für Beiträge an Marketing-Projekte mit wenigstens regionaler Bedeutung
Empfänger
- Tourismusorganisationen mit wenigstens regionaler Bedeutung
- Regionale Projektträgerschaften denen die entsprechende, regionale Tourismusorganisation angehört
- Die Tourismuspolitik des Kantons St.Gallen setzt in der Vermarktung auf Destinationsmanagement und neigungsbezogene Produktmanagementplattformen. Es gilt der Grundsatz «keine Kommunikation ohne Produktinhalt».
Antrag schriftlich an Amt für Wirtschaft