Beiträge à fonds perdu

Fördermöglichkeiten

Beiträge à fonds perdu für Leistungen im Tourismusmarketing nach Tourismusgesetz (sGS 575.1)

Gesetzliche Grundlage

  • Tourismusgesetz (sGS 575.1)
  • Verordnung zum Tourismusgesetz (sGS 575.11)

 Beitragsarten
  • Vereinbarungen über mehrjährige Leistungsaufträge im regionalen Tourismusmarketing
  • Vereinbarungen oder Verfügungen für Beiträge an Marketing-Projekte mit wenigstens regionaler Bedeutung

 Empfänger
  • Tourismusorganisationen mit wenigstens regionaler Bedeutung
  • Regionale Projektträgerschaften denen die entsprechende, regionale Tourismusorganisation angehört
  • Die Tourismuspolitik des Kantons St.Gallen setzt in der Vermarktung auf Destinationsmanagement und neigungsbezogene Produktmanagementplattformen. Es gilt der Grundsatz «keine Kommunikation ohne Produktinhalt».

 Antrag schriftlich an Amt für Wirtschaft