Vorgehen

Fördermöglichkeiten

 

Vorgehen für regionale Entwicklungsprojekte

 

1. Projektidee

Die Region oder der externe Projektträger beschreibt die Projektidee auf maximal 3 bis 4 Seiten inkl. Überlegungen zu einer möglichen Projektträgerschaft, Grobschätzung der Gesamtkosten, Projektdauer, Projektpartner, Nutzen des Projektes, Erfüllung der Förderkriterien der Neuen Regionalpolitik.

 

2. Präsentation gegenüber der zuständigen Regionalen Organisation

Der Projektträger wendet sich an die regionale Organisation zwecks Besprechung der Projektidee. Die Region macht eine erste Grobbeurteilung, ob sie die Idee unterstützt und informiert das Amt für Wirtschaft über das Projekt und die erste Beurteilung. Wenn der Projekträger eine regionale Organisation ist, kann Schritt 2 übersprungen werden.

 

3. Präsentation gegenüber dem Amt für Wirtschaft

Das Amt für Wirtschaft gibt der Region eine Rückmeldung, ob die Idee im Rahmen der Neuen Regionalpolitik weiterverfolgt werden kann und allenfalls welche Änderungen/Ergänzungen noch in die Projektidee einfliessen müssen.

 

4. Ausarbeitung des Projektantrages

Der Projektträger füllt das Projektantragsformular aus und erarbeitet die notwenigen Beilagen. Coaching und Begleitung der Projektträger erfolgt durch die regionale Organisation.

 

5. Antrag einreichen

Die Region leitet den Antrag an das Amt für Wirtschaft für die Beurteilung weiter.

 

Das Amt für Wirtschaft verweist regionale Projektträger, welche sich direkt an den Kanton wenden, zurück an die Region.

 

Das Amt für Wirtschaft behält sich jedoch vor, ausgewählte regionale, und insbesondere überregionale und interkantonale Projekte selbst zu initieren und zu koordinieren. Das Amt für Wirtschaft bringt diese Projekte den Regionen zur Kenntnis.

 

Vorgehen für Investitionsvorhaben

 

Bei Investitionsvorhaben sind die Projektträger gebeten, sich direkt mit dem Antragsformular an das Amt für Wirtschaft - mit Kopie an die Region - zu wenden.