
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Beurteilungskriterien
Grundvoraussetzung für die Förderung über die Neue Regionalpolitik
Das Projekt muss in erster Linie den Themenschwerpunkten der regionalpolitischen Strategie entsprechen und nachweislich einen regionalen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Dies lässt sich am direktesten mit der Anzahl neuer Stellen, welche durch das Projekt kurz-, mittel- und langfristig generiert werden, messen. Indirekter Nutzen kann in vor- und nachgelagerten Bereichen entstehen.
Es handelt sich bei den NRP-Mitteln um eine Anschubfinanzierung für maximal 5 Jahre. Das Projekt lässt sich nach dieser Unterstützung eigenständig finanzieren und verfügt über einen entsprechenden Nachweis.
Zinslose Darlehen können bis auf Weiteres nur für Projekte aus dem Toggenburg und dem Sarganserland beantragt werden.