
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
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Projektanträge
Der Vollzug der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) wurde den Kantonen übertragen. Der Kanton St.Gallen hat in seinem Umsetzungsprogramm NRP neues Fensterdie vom Kanton in den nächsten vier Jahren verfolgten Hauptstossrichtungen definiert. Für Projekte, welche in diese Hauptstossrichtungen fallen, gibt es zwei Arten von Fördermöglichkeiten. Einerseits handelt es sich um zinslose, rückzahlbare Darlehen, welche für Infrastrukturvorhaben eingesetzt werden können, anderseits um à fonds perdu Beiträge, welche für regionale Entwicklungsprojekte vorgesehen sind.
Das untenstehende Factsheet informiert Sie detailliert über die Voraussetzungen für einen Förderbeitrag. Projektanträge können per Mail oder Post direkt bei der Fachstelle Regionalentwicklung beim Amt für Wirtschaft des Kantons St.Gallen eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dafür das elektronische Antragsformular.
NRP à fonds perdu Beiträge
NRP Darlehen
| Factsheet NRP Darlehen (80 kb, PDF) | 14.10.2008 | ||
| Projektantrag NRP Darlehen (139 kb, DOC) | 30.09.2008 |
Standortförderung Kanton St.Gallen
| Danielle Baumgartner, lic.rer.publ.HSG | |
| Projektleiterin Regionalentwicklung | |
| Adresse: | Davidstrasse 35 |
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 (0)71 229 42 96 / +41 (0)71 229 47 40 |
E-Mail: danielle.baumgartner(at)sg.ch