
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
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Arten der Förderung
Arten der Förderung
Im Bundesgesetz über Regionalpolitik sind folgende Arten von Förderungen vorgesehen:
Entwicklungsprojekte können mità fonds perdu Beiträgen unterstützt werden. Solche Beiträge sind Finanzhilfen für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten (Art. 4 des Bundesgesetzes neues Fenster). Der Kanton unterstützt die Projekte mit demselben Beitrag wie der Bund (Äquivalenzbeitrag).
Investitionshilfe-Darlehen sind zinslose (zinsvergünstigte), rückzahlbare Bundesdarlehen an ein Investitionsprojekt (Art. 7 des Bundesgesetztes neues Fenster). Die Leistungen des Bundes bestehen dabei in einer Zinssubventionierung (in einem Zinsverzicht auf das Darlehen). Der Kanton muss sich finanziell mindestens im selben Ausmass wie der Bund am Projekt beteiligen. Der Kanton St.Gallen bezahlt den Äquivalenzbeitrag in Form von jährlichen Zinskostenbeiträgen in der Höhe des Zinses des noch nicht amortisierten Bundesdarlehens oder in Form eines Einmalbeitrages in der Höhe des Barwertes der über die Jahre anfallenden Zinsvergünstigungen.