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Handelsregistereintrag
Das Handelsregister erfasst sämtliche in der Schweiz tätigen kaufmännischen Unternehmen und legt die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse eines Unternehmens fest. Im Mittelpunkt steht die Publizitätsfunktion. Deshalb steht der zentrale Firmenindex (Zefix) des eidgenössischen Handelsregisteramtes auch jedermann zur Einsicht sowie für Anfragen darüber offen, ob ein Firmenname, die Firma, frei ist. Alle Eintragungen und Löschungen im Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Die Ausübung eines Handels-, Fabrikations- oder eines anderen nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens erfordert in der Regel den Eintrag in das Handelsregister neues Fenster. Mit diesem Eintrag geniesst das Unternehmen firmenrechtlichen Schutz. Juristische Personen erlangen erst mit dem Handelsregistereintrag eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die «Firma», der Name, unter dem ein kaufmännisches Unternehmen geführt wird, kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich frei gewählt werden. Die AG und die GmbH müssen in der Firma die Rechtsform angeben. Die Firma der Kollektivgesellschaft muss, sofern nicht sämtliche Gesellschafter namentlich aufgeführt werden, den Familiennamen wenigstens eines Gesellschafters mit einem das Gesellschaftsverhältnis andeutenden Zusatz enthalten. Der wesentliche Inhalt der Firma eines Einzelunternehmens muss aus dem Familiennamen bestehen und darf keinen Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die Anmeldung beim Handelsregister kann für sämtliche Rechtsformen auf dem Gründungsportal elektronisch erfolgen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.