Gründungskosten

Gründungskosten

Die Gründungskosten einer Aktiengesellschaft – für die GmbH sind die Gebühren und Beratungskosten etwas günstiger – setzen sich wie folgt zusammen:

  • Gebühren (Registrierung, Urkundsperson, Grundbuch): ca. CHF 2’000.
  • Beratung, Anwalt: ab ca. CHF 2’000 bis 5’000 für kleine Gesellschaften.
  • Emissionsabgabe: Gegenstand der Abgabe ist die entgeltliche oder unentgeltliche Begründung und Erhöhung desNennwertes von Beteiligungsrechten. Die Abgabe beträgt 1 % von dem, was der Gesellschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens aber vom Nennwert, mit einer Freigrenze für die erste CHF 1 Mio. Diese Freigrenze gilt generell für die Gründung von Kapitalgesellschaften und für Kapitalerhöhungen bis CHF 1 Mio. Somit können bestehende Gesellschaften ihr Kapital bis zu CHF 1 Mio. erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabe geschuldet ist.

Ohne Berücksichtigung der Emissionsabgabe betragen die fixen Gründungskosten somit ca. CHF 7’000, für eine Kleinstgesellschaft ohne Abklärungsbedarf ca. CHF 3’000. Die gesamten Kosten einer Firmengründung einschliesslich Aufwendungen für fachkundige Beratung variieren je nach Grundkapital. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aufwändiger und kostet in der Regel mehr als jene einer Personengesellschaft.