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Steuern im Kanton St.Gallen
Im schweizerischen Steuersystem spiegelt sich die föderalistische Staatsstruktur des Landes wider. Als Grundprinzip gilt die Selbstdeklaration durch den Steuerpflichtigen. Die Steuerbelastung kann im europäischen Umfeld zu Recht als moderat bezeichnet werden. Aufgrund des föderalistischen Aufbaus gibt es genügend Freiraum für eine gesunde Konkurrenz zwischen den Kantonen sowie verschiedene fiskalische Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Kantonale Steueramt des Kantons St.Gallen betrachtet die Steuerzahler als Kunden und achtet dementsprechend auf ein gutes Steuerklima. Im Kanton St.Gallen gilt für Kapitalunternehmen ein Einheitssteuersatz, d.h. eine AG oder GmbH wird in jeder Gemeinde steuerlich gleich belastet. Die Regierung kann Unternehmen, die neu gegründet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, Steuererleichterungen gewähren. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit kann einer Neugründung gleichgestellt werden.
Vertiefte Informationen zum st.gallischen Steuerrecht sowie zur Steuerpraxis finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes neues Fenster.