Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der zwar rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt, der aber in eigenen Lokalitäten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und dabei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit geniesst. Die Zweigniederlassung ist wirtschaftlich selbständig, jedoch rechtlich abhängig vom Hauptsitz. Sie kann nur faktisch geschaffen, nicht formell begründet werden. Sobald eine Zweigniederlassung besteht, muss sie ins Handelsregister eingetragen werden. Hinsichtlich Zulassung, Eintragung, Besteuerung und Buchführung wird die Zweigniederlassung wie eine Schweizer Gesellschaft behandelt. Zur Begründung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in der Schweiz ist ein bevollmächtigter Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.