Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die wichtigste und häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Sie wird als Rechtsform auch von Ausländern oft für eine Tochtergesellschaft gewählt. Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das im Voraus bestimmte Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die AG ist nicht nur Gesellschaftsform für grosse, sondern auch für mittlere und kleine Unternehmen. Sie ist die übliche Rechtsform für Holding- und Finanzgesellschaften.

 

Geschäftsführendes Organ der AG ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, die nicht Aktionäre sein müssen. Es gibt keine Vorschriften zu Nationalität und Wohnsitz der Verwaltungsräte. Mindestens ein zur Vertretung der Gesellschaft befugtes Mitglied (Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung) muss in der Schweiz wohnhaft sein. Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates einer AG hat je nach Branche, Firmengrösse und Umsatzhöhe eine grosse Spannweite. Das durchschnittliche Honorar eines Mitgliedes des Verwaltungsrates (VR) in Unternehmen mit bis 1’000 Mitarbeitenden beträgt in der Schweiz rund CHF 19’000. Die gebräuchlichsten Entschädigungsformen sind Jahrespauschalen und Spesen.