
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
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Joint Venture
Das Joint Venture gewinnt als Partnerschaftsform an Bedeutung. Es ist gesetzlich nicht geregelt und ist geeignet für eine gemeinsame Aktivität mit einem Schweizer Partner. Oft wird ein Joint Venture als gemeinsame Kapitalbeteiligung an einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft betrieben (ein Lieferant im Ausland gründet z.B. mit dem Schweizer Verkäufer eine Fabrikations- oder Verkaufsgesellschaft). Das Joint Venture kann bei kleinen Vorhaben (z.B. einem zeitlich beschränktem Forschungsprojekt) auch als einfache Gesellschaft betrieben werden.