
Information zur Standortförderung des Kantons St.Gallen
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Einzelfirma
Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform für Kleinunternehmer. Es liegt rechtlich gesehen dann vor, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, also ein Geschäft bzw. eine Firma betreibt. Der Inhaber des Einzelunternehmens trägt das Unternehmensrisiko und haftet dafür mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Auf der anderen Seite kann er die Geschäftspolitik alleine bestimmen.
Hat das Unternehmen Erfolg, kann es ohne grosse Probleme in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Scheitert es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen Rechtsformen. Erst wenn der jährliche Umsatz CHF 100’000 übersteigt, muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden.
Hat das Unternehmen Erfolg, kann es ohne grosse Probleme in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Scheitert es, ist die Liquidierung einfacher als bei anderen Rechtsformen. Erst wenn der jährliche Umsatz CHF 100’000 übersteigt, muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden.