Logistik / Zoll

Logistik und Zoll

Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelszone EFTA und über verschiedene Abkommen mit der Europäischen Union (EU) in den europäischen Binnenmarkt integriert. Mit Ausnahme von Landwirtschaftsprodukten und einiger weniger sensiblen Produktegruppen besteht eine beinahe vollständige Freihandelszone zwischen der Schweiz und der EU. 

 

Die Schweiz ist seit Ende 2008 zwar Mitglied des Schengenraums, jedoch nicht Teil der europäischen Zollunion. Auf Grund dieser Tatsache bleibt die Zollkontrolle wie bis anhin bestehen. Wichtigstes Dokument bei der Verzollung ist die Zolldeklaration, der die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigung des Exporteurs beizulegen sind. Ein Ursprungszeugnis ist dann erforderlich, wenn man in den Genuss von Präferenzzöllen gelangen möchte oder wenn die Ware wieder exportiert werden soll.

Im Gegensatz zu den meisten Ländern gilt in der Schweiz ein Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte spezifische Zoll belastet Produkte aus Ländern, die nicht der EU oder der EFTA angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb sind die Zölle in der Schweiz in der Regel geringer als im Ausland. Begünstigt wird so die Einfuhr von technisch hochwertigen Bestandteilen, welche ein geringes Gewicht, aber einen hohen Wert aufweisen.

Wie andere Länder auch erhebt die Schweiz an der Grenze Steuern und Abgaben wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die Tabaksteuer oder die CO2-Abgabe. Die Mehrwertsteuer ist mit dem Normalsteuersatz von 8 % weitaus geringer als im angrenzenden Ausland (Deutschland: 19 %, Frankreich: 19,6 %, Österreich: 20 %, Italien: 20 %).

Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben und zwischengelagert werden sollen, können in Zolllagern unverzollt und unversteuert gelagert werden. Von der Grenze bis ins Zolllager ist die Ware somit im Transit. Der spätere Warenexport unterliegt nachfolgend dem Zolltarif des Einfuhrlandes. Eine eigentliche Bearbeitung der Ware darf dabei nicht erfolgen. Andernfalls wird eine Verzollung im normalen Rahmen fällig. Zollfreilager haben öffentlichen Charakter. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften betrieben und stehen allen Interessenten offen. Zollfreilager gibt es an allen wichtigen Verkehrsachsen, grossen Güterbahnhöfen und Flughäfen sowie insbesondere in den Grenzzonen. Offene Zolllager (OZL) dagegen dienen der Lagerung unverzollter Güter in firmeneigenen Räumen. Sie werden meist von Speditionsfirmen betrieben und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Inzwischen gibt es über 150 OZL.

Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und zur eigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich der Einfuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular dem Einreisezollamt vorzulegen. Es ist zu beachten, dass die Abfertigung des Umzugsgutes während der Öffnungszeiten der Zollämter erfolgen muss.

Die Schweizer Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb. Sie orientiert Kunden über vereinfachte Verfahrensabläufe und Regelungen, berät in Praxisfragen zu Ursprungsnachweis, Veredlungsverkehr oder Mehrwertsteuer bei Einfuhr.

 

Seitens der Standortförderung vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu professionellen Logistikdienstleistern im Kanton St.Gallen.