Immobilienerwerb

Immobilienerwerb

Rechtliche Aspekte: Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

 

Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz ist durch Personen im Ausland gesetzlich beschränkt. Der Bewilligungspflicht unterliegen jedoch grundsätzlich nur der Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneigentum, das nicht selber genutzt wird. Somit können in der Schweiz lebende Ausländer Wohn- und Gewerbeliegenschaften frei erwerben.